Fördermöglichkeiten

Neue Chancen im Beruf
Wissen ist Macht. Das wusste man schon im 17. Jahrhundert. Ob für Hobby oder Beruf, die Aus- und Weiterbildung beeinflusst nicht nur die persönliche Zufriedenheit, sondern oft auch die berufliche Laufbahn und den damit verbundenen Erfolg. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördern die individuelle Weiterbildung mit einer. Bildungsprämie. Informieren lohnt sich!


Weitere Informationen zur Zertifizierung nach AZWV finden Sie hier.

Bildungsprämie für Arbeitnehmer und Selbstständige
Sie möchten sich beruflich weiterbilden und qualifizieren, können sich aber die Schulung Ihrer Wahl nicht leisten? Seit Dezember 2008 ist das kein Hinderungsgrund mehr, denn einmal im Jahr hat jeder Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen bis 25.600 € (Verheiratete bis 51.200 €) Anspruch auf eine Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dabei handelt es sich um eine Förderung von 50% der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 €. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Weiterbildungssparens. Lassen Sie sich in einer der bundesweit nahezu 600 Beratungsstellen ausführlich über die Angebote und Möglichkeiten beraten!

Arbeitgeberzuschuss
Gut ausgebildete Mitarbeiter sind die Triebfeder jedes erfolgreichen und zukunftsorientieren Unternehmens. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er Kosten im Rahmen der Personalfortbildung übernehmen möchte. 

Steuerliche Geltendmachung der Weiterbildung
Die Finanzämter akzeptieren sämtliche Kosten für die Weiterbildung - auch die Fahrt- und Unterbringungskosten - als Werbungskosten. Allerdings muss die Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Wer dagegen eine neue Ausbildung, die mit dem bisherigen Beruf nichts zu tun hat, steuerlich absetzen möchte, kann bis zu 4000 € als Sonderausgaben geltend machen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Kosten angerechnet werden, fragen Sie einfach Ihren zuständigen Finanzbeamten. 


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